AGB

1. GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER

1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Be-herbergung, die zwischen FENJOY Apartments, Stephan Höhensteiger, und Dritten (Gast) ab-geschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von FEN-JOY Apartments, Stephan Höhensteiger, (Beherbergungsvertrag).

2. Vertragspartner des Gastes in Deutschland ist FENJOY Apartments, Stephan Höhensteiger. (Im folgenden Text zur Verkürzung die Bezeichnung FENJOY).

2. RESERVIERUNGEN

1. Mit der Vornahme einer Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungs-vertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast von FENJOY eine Buchungsbestätigung. Durch diese Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen FENJOY und dem Gast zustande.

2. Angebote von FENJOY in Bezug auf verfügbare Apartments sind freibleibend und unver-bindlich. FENJOY kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrages ablehnen.

3. STORNOFRISTEN

1. Eine garantierte Reservierung liegt vor, wenn die Zahlung des Gastes vorliegt. Eine garan-tierte Reservierung kann durch den Gast gemäß der ausgewiesenen Stornierungsbedingun-gen, unter Angaben der Reservierungsnummer kostenfrei storniert werden. In der Regel steht dem Gast frei bis zu 5 Tage vor seinem Aufenthalt zu stornieren. Dies ist aber durch die aus-gewiesenen Stornierungsbedingungen im Einzelfall zu prüfen und können daher variieren. Nach Ablauf der Stornierungsfristen ist eine Stornierung ausgeschlossen und FENJOY behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen. Das gleiche gilt bei Nichterscheinen des Gastes (No Show). Bei mehrtägigen garantierten Reser-vierungen werden bei Nichtanreise alle Folgenächte ab inklusive der zweiten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rück-trittsnachricht.

2. Für Buchungen, die am Tag der Anreise eingehen, hat der Gast bis 15:00 Uhr Zeit, um die Zahlung gem. §5 zu leisten.

4. ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREIS

E Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils von FENJOY ausgewiesenen Prei-se. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNG & RECHNUNG

1. Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer im Voraus zu bezahlen.

2. Gültige Zahlungsmittel sind MasterCard, PayPal, Visa Card, American Express, Apple Pay, Google Pay, Link, GiroPay, EPS, iDEAL – Barzahlungen sind ausgeschlossen.

3. Für nachträglich entstandene Gebühren durch genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält FENJOY sich das Recht vor, die hinter-legten Zahlungsmittel mit den ausstehenden Beträgen zu belasten.

4. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass eine Rechnung nur auf Aufforderung per E-Mail zur Verfügung gestellt wird.

6. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER APARTMENTS

1. Ein reserviertes Apartment steht dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages und bis 10.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.

2. Soweit nicht anders vereinbart, sind am vereinbarten Abreisetag die zur Verfügung gestellten Schlüssel an FENJOY zu übergeben. Geht ein ausgehändigter Schlüssel verloren oder wird bei der Abreise nicht abgegeben, so wird dies mit einer Gebühr von 250,00 Euro berechnet. FENJOY bleibt berechtigt, von dem Gast Ersatz eines ihm hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen, soweit dieser den Betrag von 250,00 EUR übersteigt. Dies schließt die Kosten für den Austausch der betroffenen Schließanlage ein, soweit dieser aus Sicherheits-gründen erforderlich ist.

3. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine frühere (Early Check-In) oder spätere Ab-reise (Late Check-out) mit FENJOY im Voraus vereinbart werden. Hier können nach Absprache gegebenenfalls Gebühren entstehen.

7. WEITERVERKAUF

1. Der Weiterverkauf/vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Apartments ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Apartments und/oder Apartmentkon-tingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Apartmentpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen FENJOY ist nicht zulässig. FEN-JOY ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.

2. Eine Nutzung des Apartments zu einem anderen als dem Beherbergungszweck, insbesondere jegliche gewerbliche Nutzung durch den Gast, ist ausdrücklich untersagt.

8. HAFTUNG VON FENJOY

1. FENJOY haftet unbegrenzt für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet FENJOY für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FENJOY beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet FENJOY nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehba-ren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchfüh-rung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Gast regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.

2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von FENJOY auftreten, wird FENJOY bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, FENJOY rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

3. Für eingebrachte Sachen haftet FENJOY nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache FENJOY Anzeige macht, es sei denn diese verspätete Anzeige hat keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhaltes.

4. Wird dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens FENJOY besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder Fahrräder oder deren Inhalte haftet FENJOY nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. FENJOY haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.

5. Alle Ansprüche gegen FENJOY verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch FENJOY sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalspflicht.

6. FENJOY hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Wohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zu-trittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

7. Für Fundsachen wird von FENJOY keine Haftung übernommen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen von FENJOY. Die Fundsachen werden nur auf Anfrage gegen Entgelt und gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 zurückgesendet. Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich zur Aufbewahrung über einen Zeitraum von sechs Monaten.

9. KUNDENDATEN

1. Um die Kommunikation mit dem Gast sicherzustellen, erhebt FENJOY verpflichtend die E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummer. Weiter ist der online Check-in vorab auszufüllen.

2. Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist FENJOY berechtigt, die Buchung zu stornieren.

10. BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS

1. FENJOY ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) höhere Gewalt oder andere von FENJOY nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, (ii) Apartments schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei, aber nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein, (iii) FENJOY begründeten Anlass zu Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von FENJOY und dessen Standorte in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von FENJOY zuzurechnen ist; (iv) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist; oder (v) im Falle eines Weiterverkaufsvermietung und/oder Weitervermittlung (siehe Ziffer 7).

2. FENJOY hat den Gast von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

3. Bei berechtigter Kündigung des Beherbergungsbetriebs entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

11. RAUCHEN IM APARTMENT

1. Die FENJOY Apartments sind Nichtraucherapartments. Es ist daher untersagt, sowohl in den gemeinschaftlichen Bereichen, als auch in den Gäste-Apartments zu rauchen. Rauchen ist ausschließlich auf den Balkonen/Terrassen gestattet. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat FENJOY das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Apartments einen Betrag in Höhe von 250,00 EUR zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn FENJOY einen höheren Schaden nach-weist.

2. Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feueralarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 150 EUR.

12. KEINE PARTYS IM APARTMENT

1. Das Abhalten von Partys ist in den FENJOY Apartments nicht gestattet.

2. Um sicherzustellen, dass keine Partys abgehalten werden, sind einige Apartments mit einem Lärmsensor ausgestattet, der die Dezibel misst. Es gibt keine Tonaufzeichnung, das Ge-rät ist 24/7 aktiv und befindet sich im Wohnbereich. Wenn der Lärm einen angemessenen Wert überschreitet, erhält das Team von FENJOY eine Benachrichtigung und informiert den Gast. Um die Vorschriften gegen Partys einzuhalten, wird der Gast benachrichtigt, wenn der Geräuschsensor abgetrennt wird und FENJOY Zugang zu der Wohnung benötigt, um diesen wieder anzuschließen.

3. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat FENJOY das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Apartments einen Betrag in Höhe von 800,00 EUR zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn FENJOY einen höheren Schaden nachweist.

4. Für extreme Verschmutzungen, für welche das Reinigungspersonal länger als 3,5 Stunden benötigt wird eine Aufwandspauschale von 150,00 EUR veranschlagt.

13. BESCHÄDIGUNG ODER DIEBSTAHL

1. Kommt es zu Beschädigungen, die über den üblichen Gebrauch hinaus gehen, oder zu Diebstahl, so hat FENJOY das Recht dem Gast den Schaden als auch die gesonderten Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Apartments in Rechnung zu stellen.

14. HAUSTIERE

Das Mitbringen eines Haustieres ist nur in manchen Apartments von FENJOY gestattet. Sollte ein Mitbringen gestattet sein, fällt zusätzlich eine einmalige Reinigungspauschale von 29,00 EUR pro Haustier an. Bei unerlaubtem Mitbringen von Haustieren wird eine Gebühr von 250,00 EUR fällig.

15. INSTANDHALTUNG

1. Der Gast verpflichtet sich, das überlassene Apartment, die Einrichtungsgegenstände sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln und für gehörige Lüftung und Heizung zu sorgen.

2. Der Gast verpflichtet sich ferner, bei Bezug des Apartments die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen.

3. Der Gast haftet für alle Schäden an dem überlassenen Apartment, den Einrichtungsgegen-ständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle an dem überlassenen Apartment entstehenden Schäden hat der Gast unverzüglich FENJOY anzuzeigen.

16. INTERNETNUTZUNG

1. FENJOY stellt dem Gast im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang zur Verfügung. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä. können nicht ausgeschlossen werden. FENJOY übernimmt dafür keine Haftung.

2. Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheber-rechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming- Ange-bote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbe-sondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urhe-ber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt FENJOY auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Drit-ter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.

3. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss an Dritte ist dem Gast unter-sagt. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber FENJOY einzustehen.

4. Im Übrigen behält sich FENJOY vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.

17. RUHEZEITEN

Ruhezeiten sind täglich zwischen 22.00-7.00 Uhr. Der Gast ist dazu verpflichtet Musik, Filme oder andere Geräusche auf ein Gesprächsniveau während den Ruhezeiten zu halten.

18. DATENSCHUTZ

Die Datenschutzbestimmungen sind separat einsehbar.

19. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungs-betriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit noch verpflichtet.